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Rechte und Pflichten 

Was erlauben Verlage?

Die Datenbank SHERPA/RoMEO bietet die Möglichkeit zu recherchieren, welche Rechte zur Zweitveröffentlichung die einzelnen Verlage Autoren einräumen.

Zweitveröffentlichungsrecht

Seit 01.01.2014 ist in Deutschland das Zweitveröffentlichungsrecht (§38 (4) Urheberrechtsgesetz UrhG) in Kraft, das Forschenden erlaubt, unter bestimmten Bedingungen die Manuskripte ihrer Veröffentlichungen ein Jahr nach Erstveröffentlichung über das Internet frei zugänglich zu machen (Open Access).

Mehr Informationen (Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e. V.)

EU-Forschungsprogramme und Open Access

8. EU-Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020
In den Förderrichtlinien des EU-Forschungsrahmenprogramms Horizon 2020 ist festgeschrieben, dass die Projektergebnisse in Form von Publikationen sowie die ihnen zugrundeliegenden Daten im Open Access veröffentlicht werden müssen. Das Recht, die Ergebnisse beispielsweise durch Patente zu schützen oder für weitere Forschung und Entwicklungsmaßnahmen zunächst zurückzuhalten oder anderweitig zu verwerten, bleibt davon unberührt. Die Verpflichtung besteht also nur, wenn sich die Projektpartner auch für eine Veröffentlichtung entschieden haben. Dabei kann dem Mandat auf zwei Wegen nachgekommen werden:

  • "Grüner Weg": Gleichzeitig oder unmittelbar nach der Veröffentlichung in einer Closed-Access-Zeitschrift wird der Artikel (oder das akzeptierte Manuskript, wenn der Verlag nur dieses gestattet) in einem Repositorium eingestellt und spätestens nach sechs Monaten (STM), bzw. zwölf Monaten in den Geistes-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, veröffentlicht.
  • "Goldener und Hybrider Weg": Der Artikel wird direkt im Open Access veröffentlicht und parallel dazu auf einem Repositorium abgelegt.  Da den Autoren bzw. Einrichtungen hier von den Verlagen üblicherweise Publikationsgebühren in Rechnung gestellt werden (Article Processing Charges - APCs), können diese bis zum Ende des Projekts erstattet und bei der Antragstellung bereits mit veranschlagt werden. Diese Regelung gilt gleichermaßen für Publikationen in Gold- oder hybriden Open Access Journalen.

Mehr Informationen (BMBF: Nationale Kontaktstelle zum EU-Programm Horizont 2020: Open Access)

9. EU-Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe
Nach den Förderrichtlinien des EU-Forschungsrahmenprogramms Horizont Europa müssen wissenschaftliche Publikationen aus den Projekten verpflichtend im Open Access veröffentlicht werden werden:

  • "Grüner Weg": Spätestens mit Erscheinungsdatum der Publikation in einer Closed-Access-Zeitschrift muss die publizierte Version des Artikels (oder das akzeptierte Manuskript, wenn der Verlag nur dieses gestattet) in einem Repositorium abgelegt und unmittelbar veröffentlicht werden. In Horizont Europa gibt es keine Embargofrist.
  • "Goldener und Hybrider Weg": Der Artikel wird direkt im Open Access veröffentlicht und parallel dazu auf einem Repositorium abgelegt. Kosten, die den Autoren bzw. Einrichtungen von seiten der Verlage als Publikationsgebühren in Rechnung gestellt werden (Article Processing Charges - APCs), können für Publikationen in reinen Open Access Journalen (Gold) bis zum Ende des Projekts erstattet und bei der Antragstellung bereits mit veranschlagt werden. Kosten für Publikationen in Hybrid-Zeitschriften, die nur einzelne Artikel im Open Access veröffentlichen, sind nicht förderfähig.

    Als Lizenz für den Zugang zur Publikation und den Metadaten soll CC-BY ausgewählt werden (zum Beispiel CC BY 4.0). Lediglich bei Monographien kann eine nachfolgende kommerzielle Verwertung oder Bearbeitungen durch eingeschränkte CC-Lizenzen (CC BY-NC, CC BY-ND, CC-BY-NC-ND) ausgeschlossen werden.

Mehr Informationen (BMBF: Nationale Kontaktstelle zum EU-Programm Horizont 2020: Open Access)